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03.03.2025

Politische Vorstösse zur Kompetenzerweiterung von Pflegehelfenden

Spitex Schweiz hatte über die Bestrebungen informiert, eine pragmatische Lösung für den Einsatz von Pflegehelfenden zu finden. Diese sollen mit entsprechender Weiterbildung bestimmte Behandlungspflegeleistungen wie Vitalzeichen messen und Medikamente abgeben in stabilen Situationen erbringen können.

In der Wintersession wurden im nationalen Parlament zwei identische Vorstösse zum Thema eingereicht: Im Ständerat durch Erich Ettlin (Interpellation 24.4359), im Nationalrat durch Ursula Zybach (Interpellation 24.4490). 
In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat die Wichtigkeit der ambulanten Pflege für die Gesundheitsversorgung. Er bestätigt gleichzeitig die Haltung des EDI betreffend der heutigen Situation: Pflegehelfende dürfen keine KLV-B-Leistungen erbringen.
Allerdings signalisiert der Bundesrat Gesprächsbereitschaft: Er verweist für die Weiterentwicklung der Pflege auf die Erarbeitung der Agenda Grundversorgung, in welcher das sogenannte Task Shifting, also die Übertragung einzelner Aufgaben von einem Gesundheitsberuf zu einem anderen Gesundheitsberuf Thema sein wird.

Es ist nach wie vor nicht mit einer raschen Lösung zu rechnen. Bis weitere Entscheide gefällt sind, gilt die aktuelle Rechtslage: Pflegehelfende dürfen keine B-Leistungen erbringen. Gleichzeitig sollen die bisherigen Bestrebungen der Spitex-Organisationen bei der Optimierung der Einsatzplanung und der Ausbildung von qualifiziertem Personal weitergeführt werden. 

Quelle: Spitex Schweiz
Bild: Pia Neuenschwander / Spitex Schweiz

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