Ergänzungsleistungen (EL) für Betreuung: Zürich geht mit gutem Beispiel voran
Auch ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange selbstbestimmt bleiben und in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können.
Darum hat der Regierungsrat des Kantons Zürich durch eine Verordnungsanpassung der Zusatzleistungen zur AHV – so heissen die Ergänzungsleistungen in Zürich – Ende Mai eine Grundlage geschaffen für eine ausgebaute Betreuungsfinanzierung. Die neue Zusatzleistungsverordnung tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft. Künftig werden Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung über die Krankheits- und Behinderungskosten zurückerstattet. Ebenso finanziert sind Entlastungsdienste, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Beratung sowie Mittagstische und Mahlzeitendienste.
Die Finanzierung der Betreuungsleistungen ist für die Spitex zentral. Das «Spitex Magazin» hat 2023 über das Projekt in Zürich berichtet (Link: https://spitexmagazin.ch/zuerich-nimmt-die-finanzierung-der-betreuung-in-angriff/).
Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat im Mai 2024 Eckwerte einer nationalen Lösung verabschiedet zum Thema EL und betreutes Wohnen. (Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100967.html
Quelle: Spitex Schweiz