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01.07.2024

Änderungen der MiGeL per 1.7.2024 und 1.1.2026

Seit dem 1. Juli 2024 sind Änderungen der MiGeL in folgenden Bereichen in Kraft getreten: Applikationshilfen für die künstliche enterale Ernährung, Verbrauchsmaterial für Aerosol-Apparate, medizinische Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen oder Wundreinigungslösungen.  

Bereits publiziert wurden auch Änderungen betreffend die künstliche Ernährung, welche per 01.01.2026 in Kraft treten werden. Diese Änderungen geben aber bereits heute aus folgendem Grund zu reden: die «oralen, enteralen und parenteralen Ernährung zu Hause» werden aus dem Anhang 1 KLV in die Struktur der MiGeL überführt. Hierzu hatte eine Arbeitsgruppe nach langer Vorarbeit einen Leistungsantrag eingereicht, welcher jedoch durch Kommission und EDI in veränderter Form genehmigt worden ist.

Derzeit ist unklar, welche Auswirkungen der Entscheid haben wird: Konkret geht es darum zu erfahren, welche Leistungserbringer auf welchen gesetzlichen Grundlagen welche Leistungen erbringen dürfen. Spitex Schweiz, wie auch weitere Verbände haben bereits früh eingebracht, dass diese Aufgaben nicht grundsätzlich so von der Spitex übernommen werden können, falls dies so gewünscht wäre, auch nicht in dieser Frist. Es laufen intensive Gespräche zwischen den Akteuren. Wir werden weiter darüber informieren.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.

Quelle: Spitex Schweiz

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