Anpassung der Höchstansätze
Im Kanton St. Gallen sind in der Verordnung über die Pflegefinanzierung die Höchstansätze für die Pflegekosten der ambulanten Pflege geregelt. Diese Ansätze wurden per 1. Januar 2023 erhöht. Bedeutung hat dies nur für Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde.
In der Verordnung über die Pflegefinanzierung sind in Art. 11 die Höchstansätze für die Pflegekosten der ambulanten Pflege geregelt. Diese Ansätze wurden nun mit dem VIII. Nachtrag per 1. Januar 2023 wie folgt erhöht:
- Abklärung und Beratung Fr. 107.00 (bisher 101.10)
- Untersuchung und Behandlung Fr. 90.00 (bisher 82.85)
- Grundpflege Fr. 76.00 (bisher 69.15)
Diese Höchstsätze sind die Grundlage für den in den Rahmenverträgen der VSGP festgelegten Einheitssatz zur einfachen Verrechnung von ambulanten Pflegeleistungen für Organisationen, welche keine Leistungsvereinbarung mit einer oder mehreren Gemeinden haben. Dieser Einheitssatz wurde nun ebenfalls angepasst und beträgt ab 1. Januar 2023 neu Fr. 19.00 pro Stunde.
Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Geschäftsstelle.
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