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22.02.2022

Anstellung pflegender Angehöriger

In den letzten Jahren haben einige Spitex-Organisationen Modelle zur Anstellung von pflegenden Angehörigen entwickelt. Aufgrund des entsprechenden Bundesgerichtsentscheides 2019 bekam das Thema Aufwind.

Der Bundesgerichtsentscheid besagt, dass Leistungen der Grundpflege einer pflegenden Angehörigen, welche bei einer Spitex-Organisation mit Betriebsbewilligung angestellt ist, auch ohne entsprechende Ausbildung abgerechnet werden dürfen.

Gemäss den Administrativverträgen mit den Versicherern, dürfen Spitex-Organisationen, welche einem Administrativvertrag beigetreten sind, keine Pflegeleistungen ohne pflegerische Grundbildung abrechnen. Dies bedeutet, dass die beigetretenen Spitex-Organisationen auch die Leistungen von angestellten pflegenden Angehörigen nur im Rahmen dieser Vorgabe verrechnen können. Gemäss Administrativvertrag müssen somit angestellte pflegende Angehörige zumindest über einen Pflegehelfer/innen-Kurs verfügen.

Der Vorstand von Spitex Schweiz will es den Spitex-Organisationen überlassen, ob sie pflegende Angehörige mit oder ohne pflegerische Grundbildung anstellen. Benötigte Anpassungen im Administrativvertrag werden im nächsten halben Jahr verhandelt.

«work&care integra: Anstellung pflegender Angehöriger bei der Spitex»
Careum hat das Projekt «work&care integra: Anstellung pflegender Angehöriger bei der Spitex» erfolgreich abgeschlossen. Der Umfang von Anstellungen pflegender Angehöriger in der Deutschschweiz wurde abgebildet und es gibt Einblicke in die Chancen und Herausforderungen des Anstellungsmodells.
Spitex-Organisationen und Spitex Schweiz haben dabei mitgewirkt.
Im Projekt sind zwei zentrale Erzeugnisse entstanden:

Das Manual informiert pflegende Angehörige und Spitex-Organisationen umfassend zum Anstellungsmodell. Es enthält auch die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojektes. Das Kalkulationstool ermöglicht pflegenden Angehörigen und Spitex-Organisationen, allfällige (Sozialversicherungs-)Kosten zu berechnen. Beides soll eine informierte Entscheidung und eine gute Praxis des Anstellungsmodells begünstigen.
Auf der Website der Careum Hochschule Gesundheit sowie auf den Websites der Förderinstitutionen, der AGE Stiftung und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) sind weitere Informationen zum Projekt und zu Themen zur Anstellung pflegender Angehöriger bei der Spitex zu finden.

Rückfragen sind an Katharina Pelzelmayer unter + 41 43 222 63 45 oder katharina.pelzelmayer@careum-hochschule.ch zu adressieren.

Quelle: Spitex Schweiz

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