Bundesrat will einheitliche Regelung für die Vergütung des Pflegematerials
Der Bundesrat will eine schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial einführen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Patientinnen und Patienten, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und die Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Dies wurde vor rund zwei Jahren durch einen Bundesgerichtsentscheid bestätigt und hatte zur Folge, dass die Restfinanzierer, also Gemeinden und Kantone, das Material für die Pflegehandlungen zusätzlich übernehmen mussten. Die Unterscheidung in Material für die Pflegehandlung bzw. für die Selbstanwendung führte zudem zu einem grossen Mehraufwand für die Leistungserbringer.
Die neue Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert werden. Der Bundesrat hat nun einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung gegeben.
Zurück