Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär
Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vor. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 zum Entwurf der SGK-N Stellung genommen. Er befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung.
Die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich werden derzeit unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich werden zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet.
Diese unterschiedliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich führt zu Fehlanreizen: Kantone und Krankenversicherer haben Anreize, die Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern so zu führen, dass ihre jeweiligen finanziellen Interessen gewahrt werden, was sachgerechte Tarife behindert. Die gewünschte kostensparende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen führt in der aktuellen Situation zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden. Auch eine über die gesamte Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende Versorgung im Gesundheitswesen wird durch die heutige Finanzierung erschwert. Dies führt zu unnötigen Kosten im Gesundheitswesen.
Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit mehrmals positiv zur einheitlichen Finanzierung geäussert. Er ist aber der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte. So steht der Bundesrat einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im Pflegeheim in eine einheitliche Finanzierung positiv gegenüber; allerdings müssten zuerst die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Quelle: Medienmitteilung BAG
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