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01.11.2021

Empfehlungen zum Umgang am Arbeitsplatz mit der Abstimmungskampagne zur Pflegeinitiative

Der SBK hat im Rahmen seiner Abstimmungskampagne seinen Mitgliedern ein Dokument zum Engagement für die Pflegeinitiative am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Auch Spitex Schweiz hat sich dazu geäussert.

Spitex Schweiz begrüsst die Auseinandersetzung der Mitarbeitenden mit politischen Themen und insbesondere mit der Abstimmung über die Pflegeinitiative und dem indirekten Gegenvorschlag vom 28. November 2021. Dabei ist es von Bedeutung, dass dieser Dialog in geeignetem Rahmen erfolgen kann. Ein Verbot des Diskurses wäre kontraproduktiv und nicht zielführend. In jedem Fall gilt es jedoch, die Interessen des Betriebes zu wahren.

Empfehlungen zum Umgang mit Abstimmungsaktivitäten am Arbeitsplatz

Für die Gewährleistung eines konstruktiven Dialogs empfiehlt Spitex Schweiz den Organisationen die Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen:

  • Private Organisationen können aufgrund ihres Hausrechts entscheiden, ob die durch die Organisation/den Betrieb zur Verfügung gestellten Gerätschaften und Material (z.B. Taschen, Materialschrank, Rollwagen) sowie Aussenwände mit politischer Werbung versehen werden dürfen oder nicht. Bei öffentlich-rechtlichen Organisationen (mit öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen) kann mittels bestehender Hausordnung, das Versehen von politischer Werbung an Gerätschaften/Wänden geregelt werden, falls sie eine Bewilligungspflicht für das Aufhängen von Plakaten vorsieht. Falls die Hausordnung dies nicht vorsieht und eine Regelung betrieblich notwendig erscheint, kann eine Bewilligungspflicht immer dann erklärt werden, wenn es sich um einen gesteigerten Gemeingebrauch handelt (z. B. weil aufgrund der Plakate die Mitarbeitenden stehen bleiben und der Durchgang nicht mehr reibungslos gewährleistet ist).
  • Das Tragen eines Pins/Buttons darf nur verboten werden, wenn es dem Image von Organisationen tendenziell abträglich wäre. Mehrheitlich dürfte im Fall der anstehenden Abstimmung das Interesse der Mitarbeitenden auf freie Meinungsäusserung überwiegen.
  • Arbeitskleidung darf nicht durch Buttons/Pins oder Kleberesten beschädigt werden.
  • Orte in der Organisation, an welchen Werbung angebracht und Material aufgelegt werden darf, sind klar zu definieren (z.B. Bereich des Schwarzen Bretts, Bereich im Pausenraum).
  • Während der Arbeitszeit kann auf Fragen der Klientinnen und Klienten/der Bewohnerinnen und Bewohner zur Pflegeinitiative eingegangen werden, soweit dies die Arbeit(szeit) nicht tangiert und die Position der Organisation klar abgegrenzt wird.
  • Pausengespräche dürfen (ja sollen) sich sehr wohl um die Stärkung der Pflege drehen.
  • Es darf kein Druck seitens Leitungspersonen auf Mitarbeitende oder unter Arbeitskolleginnen und -kollegen ausgeübt werden.

Quelle: Spitex Schweiz

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