Empfehlungen zur Einführung und Weiterentwicklung des EPD
Mit der anstehenden Revision des EPDG und seiner Verordnungen ist davon auszugehen, dass ambulant tätige Leistungserbringer, wie die Spitex, ab 2027 verpflichtet sein werden, mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) zu arbeiten. Spitex Schweiz begrüsst den Schritt, die EPD-Nutzung für alle Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen verbindlich zu machen.
Unabhängig von dieser Verpflichtung ist Spitex Schweiz davon überzeugt, dass das EPD einen wichtigen Mehrwert bringen kann, damit die Spitex-Organisationen zeitnah über relevante Gesundheitsinformationen verfügen und für andere Leistungserbringer relevante Gesundheitsinformationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
(Quelle: Spitex Schweiz)
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