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04.07.2018

Evaluationsbericht zur Neuordnung der Pflegefinanzierung liegt vor

Die Ziele der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden grundsätzlich erreicht. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat gestützt auf den Evaluationsbericht Pflegefinanzierung.

Gleichzeitig zum Evaluationsbericht schickt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verschiedene Änderungen im Bereich der Pflege in die Vernehmlassung: So sollen Pflegefachpersonen künftig mehr Kompetenzen bei der Bedarfsabklärung erhalten. Gleichzeitig will der Bundesrat aber auch die OKP-Beiträge für die Spitex um 3.6% senken.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die Anfang 2011 in Kraft getreten ist, evaluieren lassen. Die Evaluation zeige, dass die Ziele grundsätzlich erreicht worden seien. Positiv zu bewerten sei insbesondere, dass sich die Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für die Pflege stabilisiert hätten. Der durch Prämien finanzierte Anteil an den Pflegekosten habe sich nicht erhöht. Handlungsbedarf bestehe bei der Umsetzung der Restfinanzierung der Pflegeleistungen durch die Kantone.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, Änderungen an der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vorzunehmen. So sollen Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen bei der Abklärung und Ermittlung des Pflegebedarfs von Patientinnen und Patienten erhalten. Die erweiterten Kompetenzen gelten sowohl für selbstständig tätige Pflegefachpersonen als auch für Pflegefachpersonen, die in Pflegeheimen und Spitex-Organisationen tätig sind. Ihre Tätigkeit werde dadurch aufgewertet und der administrative Aufwand vereinfacht.

Gleichzeitig zur Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die OKP-Beiträge für die Pflegeleistungen geprüft. Der Bundesrat legte die Beiträge nach dem Grundsatz der Kostenneutralität fest: Die Beiträge mussten so festgelegt werden, dass die Summe der Vergütungen für die ambulant und im Pflegeheim erbrachten Pflegeleistungen vor und nach der Einführung der Pflegefinanzierung gleich bleibt.
Die Überprüfung der Kostenneutralität habe nun gezeigt, dass die Höhe der damals festgesetzten Beiträge für die Pflegeheime nach oben und für die Spitex nach unten zu adjustieren sei. Damit der Umfang der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gleich bleibe, müssten die Beiträge für Pflegeleistungen von Pflegeheimen um 6.7% erhöht und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause um 3.6% gesenkt werden.

Spitex Schweiz spricht in ihrer Medienmitteilung von einer «inakzeptablen Kürzung». Ihr fehle jegliches Verständnis für einen solchen Entscheid. Der Dachverband fordert eine klare und verbindliche Regelung der Restfinanzierung der Pflegeleistungen sowie eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge entsprechend der Kostenentwicklung.

→ Medienmitteilung Bundesrat

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