Kompetenzerweiterungen für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
Die Spitex-Verbände Spitex Schweiz und ASPS sind seit einiger Zeit mit den Versicherern im Austausch betreffend den Anliegen von Spitex-Organisationen, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für die Verabreichung von Medikamenten und die Vitalzeichenmessung einsetzen zu können.
Ein Entscheid des Bundesgerichts von 2019 (BGer 9C_187/2019) hält fest, dass die Erbringung von KLV-B-Leistungen eine pflegerische Ausbildung vergleichbar mit derjenigen für selbständig erwerbende Pflegefachpersonen voraussetzt.
Die Spitex-Verbände haben zu diesem Bundesgerichtsentscheid eine juristische Einschätzung eingeholt. Die Einschätzung hat die Bedeutung des Bundesgerichtsentscheids bestätigt.
Die Spitex-Verbände werden sich mit dem Anliegen nun ans EDI wenden, um auf dieser Ebene eine Lösung zu finden.
Quelle: Spitex Schweiz
Foto: Pia Neuenschwander