MiGeL-Vernehmlassung und Revision
Spitex Schweiz hat mit weiteren Organisationen eine Stellungnahme erarbeitet und diese den Kantonalverbänden und weiteren Partnerorganisationen zur Verfügung gestellt. Auch der Spitex Verband SG|AR|AI hat sich an der Vernehmlassung beteiligt.
Der Bundesrat hat den Auftrag des Parlaments, den Bereich des Pflegematerials neu zu regeln, rasch an die Hand genommen. Er schlägt quasi eine Rückkehr zum früheren System vor, wonach die Krankenversicherer die Kosten für das Material in Fremd- und Selbstanwendung wieder übernehmen. Das Material wird dabei in drei Hauptkategorien gegliedert:
- Kategorie A: Einfache Verbrauchsmaterialien mit direktem Bezug zu den Pflegeleistungen (z.B. Handschuhe, Gaze, Desinfektionsmittel), diese werden wie bis anhin nicht separat vergütet.
- Kategorie B: Mittel und Gegenstände für die Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit gemäss MiGeL (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial).
- Kategorie C: Mittel und Gegenstände, die nicht von den Patientinnen und Patienten selbst oder durch eine nichtberuflich mitwirkende Person verwendet werden können (z. B. Wund-Vakuum-Therapiesystem, Heimventilation).