Pilotprojekt «Ambulante Betreuung» Zivildienstleistende
Vor gut zwei Jahren hat Spitex Schweiz und einzelne Kantonalverbände in Absprache mit dem Bundesamt für Zivildienst zu Pilotprojekten in der ambulanten Betreuung aufgerufen. Nun hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dem Bundesrat Bericht erstattet.
Der Bericht hält fest, dass die Pilot-Einsätze von Zivildienstleistenden in der ambulanten Betreuung grundsätzlich eine spürbar unterstützende Wirkung für die Betreuten, ihre Angehörigen sowie die Einsatzbetriebe schaffen.
Das Pilotprojekt hat jedoch auch gezeigt, dass es noch diverse Fragen gibt, die es zunächst zu beantworten gilt. Das WBF wird nun in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) diese offenen Punkte klären. Als ideales Gefäss dazu hat sich das Programm «Wohnen» erwiesen: Hier sind nebst den kompetenten Bundesämtern auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie diverse Fachverbände vertreten.
Gestützt auf das Ergebnis dieser Weiterarbeiten kann das WBF bis Ende 2026 die rechtlichen Anpassungen in die Wege leiten, die für die Verstetigung der getesteten Einsatzmodelle zur ambulanten Betreuung von betagten Personen und Menschen mit Behinderungen nötig sind.
Das heisst: Bis zu einer allfälligen Anpassung des rechtlichen Rahmens können keine neuen stundenweise oder Teilzeit-Einsätze vereinbart werden. Ambulante Einsätze von Zivildienstleistenden sind jedoch grundsätzlich weiterhin möglich, sofern sie im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen stattfinden.
Vgl. dazu unter dem Titel «Einsatzbetrieb werden».
Quelle: Spitex Schweiz
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