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07.07.2023

Spitexverbände kündigen IV-Tarifvertrag

Die Spitexverbände haben den Tarifvertrag mit der Invalidenversicherung (IV) per Ende 2023 gekündigt, weil die seit Sommer 2022 laufenden Neuverhandlungen für einen kostendeckenden IV-Tarif blockiert sind.

Der IV-Tarif für schwerkranke Kinder von CHF 114.96 pro Stunde ist nicht kostendeckend. Dadurch ist die Existenz der Kinderspitex-Organisationen bedroht und die Versorgung der schwerkranken Kinder gefährdet. Die Spitexverbände Spitex Schweiz und ASPS (Association Spitex Privée Suisse) fordern einen kostendeckenden Tarif.

Die Kinderspitex-Organisationen pflegen rund 2600 meist schwerkranke Kinder. Dank den medizinischen Möglichkeiten und der Expertise der Kinderspitex-Pflegefachpersonen können schwerkranke Kinder zu Hause bei ihren Familien in ihrem vertrauten Umfeld leben und gepflegt werden – da, wo sie sich am wohlsten fühlen. Diese jungen Patientinnen und Patienten, die auf Kinderspitex angewiesen sind, sind meist aufgrund eines Geburtsgebrechens von der IV abhängig.

Weil der Tarif, welcher die IV für die Pflegeleistungen vergütet, die Vollkosten der Kinderspitex-Organisationen nicht deckt, sind diese auf Beiträge (Restfinanzierung) der Kantone sowie auf Spenden angewiesen. Da die IV per Gesetz verpflichtet ist, die Vollkosten zu bezahlen, sind die Kantone beziehungsweise deren Gemeinden nicht länger bereit, die IV-Fälle der Kinderspitex mitzufinanzieren.

Bei den Verhandlungen zum geltenden Tarifvertrag von 2019 wurde ein vorübergehender Tarif festgelegt, da die Datengrundlagen der Kinderspitex-Organisationen zu wenig aufschlussreich waren. Die Spitexverbände verpflichteten sich, diese Datenlücken mittels Datenerhebungen zu schliessen. Die Daten wurden daraufhin von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erhoben. Die Methode dazu und der Umfang der Erhebung wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), dem die IV angehört, gutgeheissen. Seit Sommer 2022 liegen repräsentative Daten vor, welche auf den Kostenrechnungen der Spitex-Organisationen beruhen. Nun akzeptiert allerdings das BSV diese Daten nicht als Basis für die Neuverhandlungen.

Quelle: Spitex Schweiz

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