Verhandlungen zum Qualitätsvertrag wieder aufgenommen
Die Verhandlungen mit den Versichererverbänden zum Qualitätsvertrag für die ambulante Pflege wurden während gut einem Jahr ausgesetzt, weil von Seiten Bund noch Klärungsbedarf zu Inhalt und Struktur der Verträge bestand. Spitex Schweiz hat zusammen mit der ASPS und Curacasa/SBK (für die freischaffenden Pflegefachpersonen) die Verhandlungen wieder aufgenommen.
Inhaltlich wird der Qualitätsvertrag Vorgaben machen:
- zur Anwendung des Qualitätsmanuals von Spitex Schweiz
- zur Arbeit mit dem internen Berichts- und Lernsystem
- zur konsequenten Umsetzung des Pflegeprozesses
Die Anwendung des Qualitätsmanuals und die Nutzung eines CIRS sowie Anbindung an ein gesamtschweizerisches Netzwerk entsprechen den Anforderungen des Art. 58g der KVV.
Spitex Schweiz geht davon aus, dass die finanziellen und personellen Aufwände zur Erfüllung des Qualitätsvertrags für die Spitex-Organisationen überschaubar sind. Ziel ist, dass es im Verlaufe des Jahres 2025 zu einem Abschluss des Qualitätsvertrags und einer Genehmigung durch den Bundesrat kommt. Danach ist eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren vorgesehen, damit sich die Spitex-Organisationen und Spitex Schweiz auf die Umsetzung vorbereiten können.
WICHTIG: Dies ist der aktuelle Stand der Dinge. Es ist möglich, dass es bezüglich der Inhalte oder Fristen noch Änderungen gibt.
Quelle: Spitex Schweiz
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